Der rechtliche Rahmen für die Errichtung von Bauwerken wird in den neun Bundesländern in Österreich durch neun Bauordnungen vorgegeben. Sie regeln die unabdingbaren Mindestanforderungen bezüglich Sicherheit, Brandschutz oder Gesundheit.
Mit der stetigen Transformation des Gebäudebestandes sind allerdings auch sich verändernde Anforderungen an dieses Regelwerk geknüpft. Im Zuge der Überführung der europäischen Gebäuderichtlinie, Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) und der damit verbundenen Zielsetzungen des Green Deal in nationales Recht steht Österreich vor einer wesentlichen Weichenstellung, die sich nicht auf das „Ob“, sondern auf das „Wie“ der Umsetzung bezieht.
Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland (zt: Kammer) unterstützt zwar diese Zielrichtung, merkt jedoch in der konkreten Ausgestaltung kritische Punkte an und plädiert daher für einen strukturellen Ansatz, eine österreichweit einheitliche Bauordnung zu instituieren.
Neun Bauordnungen – ein Problem
Mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen in der Europäischen Union wird vom Gebäudesektor verursacht. Die EPBD setzt hier an mit dem Ziel Energieeffizienz zu steigern, Sanierungen voranzutreiben, den Bestand zu dekarbonisieren. Hierzu ist anzumerken, dass diese Ziele zwar richtig sind –jedoch entscheidend ist, wie sie in den einzelnen Ländern umgesetzt werden.
„Mit der Novelle der Wiener Bauordnung (dem sogenannten Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026) liegt nun ein konkreter Vorschlag vor. Einzelne Aspekte sehen wir kritisch, ungeachtet der notwendigen und verpflichtenden Umsetzung in nationales Recht durch die österreichischen Behörden. Der Entwurf schießt teils über das Ziel hinaus und zugleich gelingt es nicht, die in der Richtlinie angelegte Vermischung von bautechnischen und umweltpolitischen Regelungen klar zu trennen“, betont Bernhard Sommer, Präsident der zt: Kammer. Technische Detailvorgaben, die systematisch in den bundesweit abgestimmten OIB-Richtlinien – die der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften der Bundesländer dienen – zu verorten wären, werden in den Gesetzestext integriert. In Kombination mit einer komplexen, teilweise schwer zugänglichen Formulierung der Gesetzestexte führt dies zu Doppelungen, Inkonsistenzen und erhöhter Planungsunsicherheit.
Die zt: Kammer verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf redundante und überschießende Regelungen – etwa bei Fahrradabstellplätzen, wo die neuen Vorgaben im Bestand teilweise schwer umsetzbar sind, oder bei der Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen, deren Energieerträge noch dazu nur teilweise im Energieausweis berücksichtigt werden dürfen. Dies führt zu Intransparenz und erschwert die Nachvollziehbarkeit. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass über das Instrument der Bauordnung Zielsetzungen gesteuert werden sollen, für die sie nicht das geeignete Instrument darstellt. Die Folgen sind absehbar: steigende Komplexität, mangelnde Klarheit und sinkende Bereitschaft zu sanieren. Genau das Gegenteil dessen, was erreicht werden soll. Das Problem zeigt sich vor allem im Bestand deutlich. Unklare Auflagen können Sanierungen erschweren, Verfahren verlängern und somit verteuern. Sinkt die Sanierungsrate, verliert die Richtlinie ihre Wirkung. Eine Regulierung, die die Transformation und die Anpassung an die Erfordernisse des Klimawandels beschleunigen soll, wird zum Hemmnis.
Ein Schritt zu mehr Effizienz
Die Umsetzung zeigt grundsätzlich ein systemisches Defizit: Österreich hat neun Bauordnungen. Jede EU-Richtlinie muss neun Mal interpretiert und neun Mal umgesetzt werden. „Uns liegen diesbezüglich teils sehr unterschiedliche Umsetzungskonzepte in den anderen Bundesländern vor. Dies führt zu parallelen Prozessen, divergierenden Lösungen und uneinheitlichen Rechtslagen. Effizienter wäre eine gemeinsame Bauordnung, die bundesweit gilt. Eine solche Vereinheitlichung würde den Aufwand sowohl in der Verwaltung als auch in der Baubranche deutlich reduzieren und zugleich die Rechtssicherheit erhöhen“, sind sich der Vizepräsident der zt: Kammer Peter Bauer und Bernhard Sommer einig.
Es besteht Handlungsbedarf
Die Ziele sind ebenso klar, wie der Handlungsbedarf. Unübersichtliche Regelungen bremsen jedoch die Transformation, da eine hohe Komplexität die Sanierungstätigkeit insgesamt reduziert.
Eine österreichweite Bauordnung dient keinem Selbstzweck, sie ist vielmehr ein Schritt zu mehr Effizienz, Klarheit und Wirksamkeit. Denn nur ein verständliches und zielgerichtetes Regelwerk kann die notwendige Transformation tatsächlich ermöglichen.






